AGB’s für
Tauchkurse und Veranstaltungen der Tauchschule Langenbach
- Der
Tauchschüler/Teilnehmer verpflichtet sich, den Anweisungen der
Tauchlehrer/Übungsleiter im Rahmen der Tauchausbildung Folge zu leisten.
- Vor Kurs-/Veranstaltungsbeginn
hat der Tauchschüler/Teilnehmer auf eigene Kosten eine tauchsportärztliche
Untersuchung durchführen zu lassen und der Tauchschule Langenbach das
ärztliche Attest vorzulegen. Dieses darf bei Teilnahme am PADI Open Water
Diver Kurs nicht älter als 6 Wochen sein, bei sonstigen Tauchkursen nicht
älter als 12 Monate. Die Tauchschule Langenbach entscheidet nach Vorlage
des ärztlichen Attests, ob der Tauchschüler zum angemeldeten
Tauchkurs/Veranstaltung zugelassen wird.
- Verschlechtert sich
der Gesundheitszustand des Tauchschülers/Teilnehmers zwischen der
tauchsportärztlichen Untersuchung und der
Tauchkurs-/Veranstaltungsteilnahme, so ist dies unverzüglich dem
Tauchlehrer zu melden. Die Tauchschule Langenbach kann in diesem Fall
verlangen, dass der Tauchschüler/Teilnehmer sich einer weiteren
tauchsportärztlichen Untersuchung unterzieht und ein neues Attest vorlegt.
Wird aus medizinischer Sicht von der Teilnahme des
Tauchschülers/Teilnehmers am Tauchkurs/der Veranstaltung abgeraten, hat die
Tauchschule Langenbach das Recht, den Tauchschüler/Teilnehmer von der
Teilnahme am Tauchkurs/der Veranstaltung auszuschließen. In diesem Fall
gilt die Regelung in Ziff. 7 der Teilnahmebedingungen entsprechend.
- Die Anmeldung zum
Kurs/der Veranstaltung kann nur schriftlich und mit Zahlung des
Kurspreises/Veranstaltungspreises erfolgen. Mit der Anmeldung erhält der
(Kurs)teilnehmer die entsprechenden Lehrmittel, soweit im Kurspreis
enthalten, übereignet.
- Der
Kurs-/Veranstaltungspreis ist spätestens bei Kurs-/Veranstaltungsantritt
zur Zahlung fällig.
- Ein Rücktritt von
der Kurs-/Veranstaltungsteilnahme ist nur schriftlich bis zu vier Wochen
vor Kursbeginn möglich. Das mit der Anmeldung erworbene Lehrmaterial kann
nicht zurückgegeben werden. Bei Rücktritt vom Kurs/der Veranstaltung
werden folgende Pauschalen als Schadensersatz fällig:
28 Tage vor Kurs-/Veranstaltungsbeginn
oder früher: 20 % des Kurs-/Veranstaltungspreises
(entspricht der Einschreibe-/Buchungsgebühr)
27 bis 14 Tage vor
Kurs-/Veranstaltungsbeginn: 50 % des Kurs-/Veranstaltungspreises
13 Tage vor Kurs-/Veranstaltungsbeginn
oder später: 100 % des Kurs-/Veranstaltungspreises
Für Kurs-Umbuchungen vor Beginn auf
einen späteren Termin oder auf einen Ersatztauchschüler/Teilnehmer werden max.
Euro 50,00 Bearbeitungskosten berechnet.
- Bei Abbruch des Kurses/der Veranstaltung aus Gründen, die
nicht von der Tauchschule Langenbach zu vertreten sind, besteht kein
Anspruch auf Rückerstattung des Kurs-/Veranstaltungspreises. Bei
Kurs-Abbruch wegen Krankheit, die durch ein ärztliches Attest begründet
wird, kann der Tauchschüler/Teilnehmer binnen 180 Tagen die fehlenden
Kursteile nachholen. Notwendige Wiederholungen werden gesondert wie
Privatunterricht in Rechnung gestellt.
- Der Lehrstoff der einzelnen Kurs-/Veranstaltungsabschnitte
setzt voraus, dass die jeweils vorangegangenen
Kurs-/Veranstaltungsabschnitte erfolgreich absolviert werden. Wird der
Tauchschüler/Teilnehmer den Leistungsanforderungen eines einzelnen
Kurs-/Veranstaltungsabschnittes nicht gerecht oder versäumt er sie, so
wird er deshalb von den nachfolgenden Unterrichtseinheiten ausgeschlossen.
Falls der Zeitplan und die PADI-Standards für Tauchkurse es zulassen,
können die versäumten oder nicht erfüllten Unterrichtsteile durch
kostenpflichtigen Privatunterricht nachgeholt werden.
- Besteht der Tauchschüler den Tauchkurs nicht, so hat er die
Möglichkeit zur Wiederholung des Kurses. Der gezahlte Kurspreis wird im
Wiederholungskurs zu 20 % angerechnet. Es besteht kein Anspruch auf
nochmalige Übereignung von Lehrmaterial.
- Die Tauchschule Langenbach behält sich das Recht vor, aus
wichtigem Grund die Kurs-/Veranstaltungstermine (auch kurzfristig) zu
verschieben.
- Falls einzelne Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen
fehlen oder unwirksam sind oder werden sollten, wird die Wirksamkeit der
übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt. Die unwirksame oder fehlende
Bestimmung ist durch eine gültige zu ersetzen, die dem angestrebten Ziel
der Parteien am nächsten kommt.
- Gerichtsstand ist München.
Stand: Januar 2010
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